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28.09.18 –
Ablehnung des geplanten I+G Wildeshausen-West durch die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Die Stadt Wildeshausen plant an der Abfahrt Wildeshausen-West der A1 ein Gewer- be- und Industriegebiet. Die Kreistagsfraktion der Grünen lehnt ein solches Vorha- ben kategorisch ab. „Den Anfängen wehren, bevor es zu spät ist“ ist der einfache Nenner, auf den es der KTA Reinhold Schütte der Grünen bringt. Es sind nicht nur etwa 37 ha eines Waldes, der nach dem Waldgesetz grundsätzlich zu erhalten und zu schützen ist sondern bei dem Gebiet handelt es sich auch um eine Fläche mit ei- ner sehr hohen Grundwasserbildungsrate, die nicht aufs Spiel gesetzt werden darf, erläutert Schütte.
Für das Vorhaben wird die erforderliche Flächennutzungsplanänderung zurzeit von der Stadt Wildeshausen vorbereitet. Die Kreisgrünen sehen weder eine Vereinbar- keit mit dem Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm noch mit dem Re- gionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises als gegeben. Deswegen bean- tragen die Grünen, die Thematik im Fachausschuss zu behandeln.
Nach Auffassung des Fraktionsvorsitzenden Eduard Hüsers sind bisher Alternativ- standorte in und außerhalb des Stadtgebietes Wildeshausen nicht genügend geprüft worden. „Im nahen Metropolpark Hansalinie in der Gemeinde Großenkneten ste- hen ausreichende Flächen mit sehr guten Standortbedingen zur sofortigen Nutzung zur Verfügung. Auch könne der Metropolpark zu einem interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet umgewidmet werden. Dazu müssten sich die Stadt Wildeshau- sen und die Gemeinde Großenkneten an einen Tisch setzen und eine Vereinbarungschließen.“ Das „Kirchtumdenken“ sollte nach Auffassung der Kreistagfraktion end- gültig überwunden und dem Klimaschutz mit Walderhaltungsmaßnahmen ein Vor- rang eingeräumt werden.
„Es liegt die Vermutung nahe, dass ein Teil der politischen Gremien der Stadt Wildeshausen sich von den Ansiedlungswilligen treiben lassen, den Flächennut- zungsplan zu ändern“, bemängelt KTA Schütte. „Dies wird belegt durch kürzlich er- folgte Flächenankäufe und Ansiedlungsankündigungen privater Interessenten“.
Eduard Hüsers
Die weitere Begründung finden Sie im Antrag auch mit verweisen auf das LROP und dem Entwurf des RROP
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