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23.03.21 –
Grüne im Kreistag lehnen Zuschussantrag ab - Undurchsichtiger Finanzierungsplan beim Krankenhaus Johanneum
Der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es nicht leicht gefallen, einen Zuschussantrag für die Erweiterung des Krankenhauses Johanneum abzulehnen. Die Gründe für die Ablehnung wiegen allerdings schwer und die Fraktion legt Wert darauf, zwischen den Bauinvestitionen, die hier beraten werden, und der guten Arbeit des Personals vor allem die der Ärzte und des Kranken- und Pflegepersonals in Zeiten der Pandemie zu differenzieren. Diese Mitarbeiter*innen haben einen guten Job gemacht. Das können wir von der Geschäftsleitung momentan noch nicht sagen.
Uns ist bewusst, dass wir mit der Ablehnung des Zuschussantrages vielleicht für Irritationen sorgen. „Wir haben aber als Kreistagsfraktion auch die Pflicht, Anträge auf Förderung sorgsam darauf zu prüfen, ob die zur Verfügung gestellten Informationen plausibel und vollständig sind und es zu keiner Doppelförderung kommt“, so Elke Szepanski in der Pressemitteilung.
Die Basis für unser Ja zur Förderung kann nur die vom Land anerkannte Investitionssumme von 31,87 Millionen EUR sein und nicht die vom Johanneum in den Raum gestellten 37,8 Millionen EUR. Der Differenzbetrag von 5,93 Mio EUR war mehrmals Gegenstand von Anfragen und Beratungen.
„Die Krankenhausverwaltung hat unsere Fragen nur unzureichend beantwortet“, so Götz Rohde. So werden Ausgaben vom Land als nicht förderfähig angesehen, wir als Landkreis sollen sie aber bezuschussen. Einige Investitionen können und sollten über Einnahmen refinanziert werden.
„Meine Fraktion fragt sich, wieso wir diese Ausgaben fördern sollen“, so Eduard Hüsers. „Hier bewegen wir uns auf einem schmalen Pfad und wir fordern hier absolute Transparenz“. Zum Beispiel wurden aus Sicht der Fraktion Aufwendungen für kurzfristige Anlagegüter, die bereits teilweise durch jährliche Pauschalbeträge vergütet wurden, nicht aus den Investitionskosten von insgesamt 37,8 Mio. EUR herausgerechnet. Investitionen, die zum Teil dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), einem anderen Betriebsteil der Stiftung, zuzurechnen sind, sind ebenfalls enthalten. Hier geht es vor allem um Räumlichkeiten für Belegärzte, von denen in der Vergangenheit zum überwiegenden Teil vom Krankenhaus Miete bezogen wurde, weshalb von einer Refinanzierung auszugehen ist.
Dies sind nur einige Beispiele. Aussagen der Geschäftsführung, dass der an den Landkreis gestellt Zuschussantrag unabhängig von den Streichungen des Landes zu betrachten ist, hinterlässt bei uns viele Fragen und zeugt von Arroganz. Auch wir haben als Kreistagsmitglieder unseren Job als politische Vertreter zu machen und insbesondere darauf zu achten, dass mit Steuergeldern sorgsam umzugehen ist.
„Unsere Fraktion trägt die Kostenübernahme für die Bereitstellung der Beatmungsgeräte im Wert von 270.000 Euro vollumfänglich mit, weil diese Maßnahme insbesondere wegen der Pandemie erforderlich ist. Auch hätten wir die Deckungslücke der vom Land anerkannten Kosten (31,87 Mio €) minus Landesförderung (29,5 Mio €) zu 50% mitgetragen. Bei einer Lücke von 2,37 Mio EUR ergibt das einen Betrag von 1,185 Mio EUR. Diese Ausgangsbasis war aber nicht gewollt. Für 3,44 Mio EUR gibt es keine belastbare Grundlage. Unter Abwägung aller Aussagen und aufgezeigten Widersprüche kann die Fraktion dem Zuschussantrag in dieser Form nicht zustimmen.
Hintergrund:
Der Landkreis Oldenburg beteiligt sich darüber hinaus an den Kosten der Gesundheitsversorgung. Der Landkreis Oldenburg hat in den letzten Jahren jährlich 1,5 Mio EUR an Krankenhausumlage an das Land gezahlt. In 2021 waren es sogar über 2,0 Mio EUR.
Auf 20 Jahre hoch gerechnet sind das über 30 Mio. EUR, die auch für den Krankenhausbau eingesetzt werden. Vom Grundsatz her steht das Land hier in der Verpflichtung die anerkannten Kosten für das Johanneum auch zu 100% zu übernehmen. „Hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben für eine gute und ausreichend Grundversorgung zu machen“, so Eduard Hüsers.
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