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03.05.18 –
Im bisher gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hude ist der nordöstliche Teilbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 94 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Es war vereinbart, im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes (B-Plan Nr. 94) dafür an anderer Stelle im Flächennutzungsplan eine öffentliche zu erhaltende Grünfläche auszuweisen.
Lage, Nutzung, Boden, Flora und Fauna entsprechen hier in etwa dem überplanten Gebiet an der Wilhelmstraße mit Grünland auf Moorboden. So eignen sich diese Flächen besonders als Ausgleich, denn eine gewachsene Landschaft lässt sich nie vollständig kompensieren oder an anderer Stelle wiederherstellen. Wir können einen letzten Rest nur erhalten – durch Unterschutzstellung.
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