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11.11.21 –
Antrag
Die Kreisverwaltung berichtet im zuständigen Fachausschuss (UAA) über die potenzielle Hochwassergefährdung, die von den Fließgewässern im Landkreis Oldenburg ausgeht und damit verbunden über den Sachstand der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie im Landkreis.
Begründung
In den letzten Jahren traten vermehrt Extremwetterlagen wie Starkregen und Trockenperioden auf. Noch sehr präsent sind die im Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen aufgetretenen Hochwasser mit verheerenden Folgen. Ähnliche Ereignisse können auch im Landkreis Oldenburg passieren und waren 2021 auch lokal zu verzeichnen. Plötzlicher und andauernder Starkregen kann zu Überschwemmungen und Schadensereignissen in flussnahen Gebieten mit großen negativen Auswirkungen auf landwirtschaftlichen Flächen und in Siedlungsgebieten führen. Als Beispiele seien die Überschwemmungen von 1998 in und um Delmenhorst erwähnt, die ursächlich von der Delme und ihren Zuflüssen im Landkreis Oldenburg ausgingen, Überflutungen in der Hunteniederung in der Gemeinde Wardenburg 1998 und rund um Wildeshausen im Jahr 2012 und 2017.
Die Zuständigkeiten für den vorbeugenden Hochwasserschutz liegen bei verschiedenen Stellen im Landkreis Oldenburg, Gemeinden und Stadt Wildeshausen, Untere Wasserbehörde, Wasser- und Bodenverbände, NLWKN, zuständige Stellen für die Bauleitplanung und den zuständigen Stellen der Gefahrenabwehr. Es ist dringend geboten, die potenziellen Gefahrenlagen im Landkreis Oldenburg umfassend zu betrachten. Dabei ist eine selektive Betrachtung einzelner Gebietskörperschaften nicht zielführend, denn Wasser ist ein komplexes System, das insgesamt und unabhängig von Zuständigkeitsbereichen erfasst werden muss.
In der Vergangenheit wurde lange Zeit dem schnellen Abfluss von Wasser hohe Priorität eingeräumt. Hingewiesen wird auf das weit verbreitete Drainagesystem, Begradigungen von Bächen und Flüssen, die zunehmende Versiegelung von Flächen durch Besiedlung, Straßen und Plätzen, die Trockenlegung von Feuchtgebieten etc.
Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Bericht im UAA über den derzeitigen Stand der Umsetzung von Maßnahmen nach den Vorgaben der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) von 2007.
In dem Bericht wird um Beantwortung der nachstehenden Fragen gebeten:
• Wie bewertet die Verwaltung das Hochwasserrisiko im Landkreis Oldenburg? Welche Faktoren sind nach Auffassung der Verwaltung für potenzielles Hochwasser ursächlich verantwortlich?
• Welche Bereiche, auch Siedlungsgebiete, sind im Landkreis Oldenburg in besonderem Maße von Hochwasser durch Starkregenereignisse gefährdet?
• Liegt ein Hochwasserrisikomanagementplan vor und wenn ja, wann wurde er das letzte Mal überprüft und angepasst?
• Ist das Hochwasserrisikomanagement im Landkreis auf Extremwetter- und Hochwasserereignisse gut aufgestellt und ausreichend vorbereitet? Wer nimmt die Aufgaben im Detail wahr und wo gibt es Defizite bei der aktiven Umsetzung?
• Nehmen die Gemeinden und die Stadt Wildeshausen die aktiven Aufgaben des Hochwasserschutzes ausreichend wahr?
• Welche konkreten Maßnahmen wie z.B. die Renaturierung von Fließgewässern oder Regenrückhaltebecken werden zurzeit im Rahmen des Hochwasserschutzes im Landkreis geplant / umgesetzt?
• Werden Fördermaßnahmen nach dem integrierten niedersächsischen Programm zur Gewässer- und Auenentwicklung in Anspruch genommen.
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