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27.08.24 –
Die Gruppe BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und DIE LINKE beantragt die 30 km Zone vor der Grundschule in Huntlosen Richtung Westen bis zum Kreisel auszuweiten.
Der Bundestag und der Bundesrat haben am 14.6.2024 die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet. Es wurde eine Einigung erzielt, wonach die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer stärker zu berücksichtigen ist. Die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes sieht vor, dass die Behörden vor Ort künftig mehr anordnen dürfen, wie etwa neue Tempo 30 Strecken. Maßnahmen aus Gründen des Klimaschutzes oder zum Schutz der Gesundheit, beispielsweise Tempo 30, sollten zu einer Stärkung der Verkehrssicherheit beitragen.
Nur etwas mehr als 100 Meter vom Huntloser Friedhof entfernt beginnt die Tempo-30-Zone im Bereich der dortigen Grundschule. Am Friedhof ist es für Friedhofsbesucher sehr schwierig und mitunter gefährlich die Fahrbahn zu queren. Zur Erklärung: der Besucherparkplatz für den
Friedhof ist auf der nördlichen Seite der Kreis- und Landestraßen und Besucher müssen die Straße queren.
Die Bahnhofstraße ist in diesem Bereich eine viel befahrene Straßen für den gesamten Verkehr von Oldenburg über Wardenburg nach Wildeshausen. Hinzu kommen auch bedingt durch die Bauschuttdeponie in Döhlen viele Lastkraftwagen und immer größere und schnellere Schlepper / Maschinen aus der Landwirtschaft. Nach der Grundschule wird beschleunigt und vorm Friedhof (oftmals) mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren, so dass besonders ältere Menschen und Kinder sich dort kaum über die Straße trauen.
Im April 2022 gab es zu dem Thema bereits einen Ortstermin der Grünen, dem Bürgerverein Huntlosen sowie mit dem Landrat Christian Pundt. Damals ließ die Gesetzeslage eine Ausweitung der 30 km/h Zone noch nicht zu. Nach der Gesetzesänderung sollte dies jetzt möglich sein.
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