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10.08.24 –
hiermit stellen wir den Antrag, durch einen qualifizierten Referenten das Potential für Biomethananlagen im Landkreis Oldenburg darzustellen. Hier sollte auch auf die aktuelle Gesetzeslage eingegangen werden, verbunden mit einer Überschlagsrechnung, von wieviel Mist, Gülle und Abfallstoffen im Landkreis Oldenburg auszugehen ist. Die Bundesregierung hat das Ziel ausgegeben, den Zubau im Bereich der Biomasse „überwiegend auf Abfall- und Reststoffe“ zu begrenzen. Ebenso bittet die Kreistagsgruppe um eine Darstellung der baurechtlichen Problematik, die mit der Umstellung und Erweiterung der bestehenden Biogasanlagen auf Biomethananlagen im Außenbereich verbunden ist.
Seit dem 01. Januar 2023 gilt das überarbeitete EEG Gesetz und die Tendenz des EEG 2023 geht deutlich in Richtung Biomethan sowie einer Maisreduzierung. Dadurch solle die Fruchtfolge und damit die Biodiversität gestärkt werden.
Wie in den letzten Monaten aus verschiedenen Berichten der Gemeinden zu entnehmen ist, planen einige Landwirte / Unternehmen ihre Anlage umzustellen bzw. großzügig zu erweitern. Dies wird besonders deutlich in dem Bericht aus Wildeshausen, wo sich fünf Landwirte als Gemeinschaft zusammengeschlossen haben, die alle eine Erweiterung ihrer Anlagen von 2,3 Mio. Normkubikmeter auf 5 Mio Normkubikmeter anstreben (siehe auch: öffentlich Bekanntmachung, Bauleitplanung der Stadt Wildeshausen).
Der Istzustand der Anlagen liegt aktuell bei 11,5 Mio Normkubikmetern und der Plan sieht 25 Normkubikmeter vor. Daraus ergibt sich mit 13,5 Mio Normkubikmetern mehr als eine Verdoppelung. Da ein Maisdeckel greifen sollte, stellt sich die Frage, wieviel zusätzliche Gülle, Festmist und Energiepflanzen als Substrat es noch im Landkreis gibt, um derartigen Planungen eine realistische Basis zu geben. Dies schließt auch die Frage der ökologischen Verträglichkeit und Transportproblematik von Substraten mit ein.
Da mit dem von den Landwirten beantragten Volumen die landwirtschaftliche Privilegierung nicht mehr gilt, haben diese Unternehmen großzügige die Ausweisung von Gewerbeflächen von 4-5 Hektar Größe beantragt. Neben der Beantwortung der oben genannten Fragen/Aspekte bittet die Kreistagsgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – DIE LINKE um Darstellung, wie derartige Gewerbegebiete unter städtebaulicher Sicht / Entwicklung des ländlichen Raumes und hier besonders für den Landkreis Oldenburg zu bewerten sind.
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