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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Oldenburg Land

Antrag: Naturdenkmale

22.01.24 –

 

Antrag

Die Kreistagsgruppe Bündnis 90/Die Grünen – Die Linke  bittet die Kreisverwaltung, für den Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss (UAA) den Tagesordnungspunkt „Naturdenkmale im Landkreis Oldenburg“ aufzunehmen und zu den Punkten 1 bis 3 vorzutragen.

  1. Aktualisierung der Verordnung vom 22.05.1986 zur Unterschutzstellung von Naturdenkmalen und Liste der Naturdenkmale im Landkreis Oldenburg
  2. Vorstellung des Sachstandes der Pflegemaßnahmen von Naturdenkmalen
  3. Unterschutzstellung weiterer schutzwürdiger Objekte und Streichung obsoleter Objekte

Begründung

Zurzeit sind 345 Objekte als Naturdenkmale im Landkreis Oldenburg gelistet. Die Verordnung für Naturdenkmale wurde am 29.06.1982 erlassen, geändert durch Verordnung vom 22.09.1986.  Diese Hauptverordnung ist veraltet. Lediglich eine Ergänzungsverordnung vom 22.12.2000  der ehemaligen Bezirksregierung Weser-Ems mit Anlagen über zusätzliche Naturdenkmale für vier Gemeinden und eine Einzelverordnung aus dem Jahr 2014 über das Naturdenkmal „Hoop“ in der Gemeinde Wardenburg wurden noch erlassen.

Die Kreistagsgruppe Bündnis 90/Die Grünen-Die Linke beantragt die Aktualisierung der fast 40 Jahre alten Hauptverordnung. Zahlreiche inhaltliche und formale Regelungen entsprechen nicht mehr den heutigen Regelungen/Vorgaben und sind anzupassen. So ist die Liste der Verbote neu zu fassen und zu ergänzen wie zum Beispiel: Veränderung Grundwasserspiegel, Ausbringung toxischer Stoffe wie z.B. Streusalz,  Verbot von Geocaches an Bäumen,  Verlegung von Leitungen und Durchführung von Veranstaltungen.

Die Kreistagsgruppe bittet um Darstellung des gegenwärtigen Sachstandes der Durchführung von Pflegemaßnahmen. Das betrifft sowohl die technischen Maßnahmen als auch Aspekte der finanziellen Mittelbereitstellung.

Die Kreistagsgruppe beantragt auch  eine Überprüfung der Liste der Naturdenkmale für jede Gemeinde und die Stadt Wildeshausen. Das betrifft insbesondere die  Kurzbeschreibung, den Schutzgrund und den Schutzzweck der einzelnen Naturdenkmale. Auffällig ist, dass im Landkreis Oldenburg nur wenige Baumreihen und Alleen geschützt sind.  Hier besteht ein besonderer Nachholbedarf, so z. B. für die Buchenallee an der Iserloyer (K237) Straße.  Alleen und Baumreihen stellen seit Jahrhunderten wichtige strukturgebende Landschaftselemente dar. Sie sind von erheblicher naturkundlicher Bedeutung, da sie ab einem bestimmten Alter einen großen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten und Teile von Biotopverbundsystemen sein können.

Kategorie

Anträge | Kreistag

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