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02.03.23 –
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg vom 17.01.2023 dürfen Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen anordnen, Schottergärten beseitigen zu lassen. Die Kreistagsfraktion der Grünen bittet die Kreisverwaltung, diesen obergerichtlichen Beschluss im Landkreis Oldenburg durch proaktives Handeln umzusetzen. Die Kreisverwaltung wird gebeten, darüber in einer Fachausschusssitzung zu berichten.
Bereits in der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses (UAA) am 18.06.2019 wurde auf Antrag der Grünen über Maßnahmen gegen die Verschotterung/Verkiesung von Gärten beraten. Die Kreisverwaltung sah damals jedoch in einer Kontroll- und Eingriffsfunktion nicht ihre primäre gesellschaftliche Aufgabenfunktion.
In der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) §9 (2)) heißt es: “Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“ Nach § 58 (1) NBauO haben die Bauaufsichtsbehörden darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Sie haben in diesem Rahmen auch die Verantwortlichen zu beraten. Leider hat die Überzeugungs- und Beratungstätigkeit, auf die die Kreisverwaltung setzt (Protokoll (UAA) vom 18.06.2019), bisher kaum oder keine Wirkung gezeigt.
Im Gegenteil, in der Öffentlichkeit wird zunehmend über die steigende Anzahl von Schottergärten geklagt und auf die negativen Folgen hingewiesen. Der Ruf nach Rückbau, Überwachung und Aufklärung wird größer. Dass Schottergärten ökologisch negative Folgen für Artenschutz und -vielfalt haben sowie das Kleinklima erheblich verschlechtern ist ebenso bekannt, wie der Einfluss auf den Wasserhaushalt, der durch Verschotterung der Gärten insbesondere bei Starkregenereignissen Überschwemmungen/Wasserabfluss begünstigt.
Nach dem jetzt vorliegenden OVG-Beschluss ist nach Auffassung der Grünen Kreistagsfraktion die Kreisverwaltung umso mehr aufgefordert, wegen bauordnungsrechtlicher Unzulässigkeit wirksame Maßnahmen gegen die Verschotterung der Gärten umzusetzen. Als Beispiel sei der Landkreis Leer (Link) genannt, der neben Beratung konsequent mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen die Verschotterung der Gärten vorgeht.
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