08.03.24 –
Biber sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz und nach Anhang II und IV der der europäischen FFH-Richtlinie streng geschützte Arten und gelten laut Roter Liste der Wirbeltiere als gefährdet. Ihre Dämme und Bauten dürfen weder beschädigt noch zerstört werden. Bei der Gewässerunterhaltung sind die Belange des Bibers zu beachten.
Die Wiederbesiedlung des Bibers in Niedersachsen und im Landkreis Oldenburg lief bisher noch völlig konfliktfrei ab. Das hat sich jedoch in der jüngeren Vergangenheit geändert. Die Öffnung eines Biberdamms am Rittrumer Mühlbach in der Gemeinde Dötlingen sorgte für erheblichen Ärger zwischen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und einem Naturschutzverband. In der Presse war nun zu lesen, dass nach dem Hochwasser an der Hunte eine Biberburg in Höhe der Wardenburger Moorbäke entfernt wurde. Unsere Gruppe Bündnis 90/Die Grünen – Die Linke stellt der Kreisverwaltung folgende Fragen zum zerstörten Biberbau mit der Bitte um Beantwortung:
- Die Wardenburger Moorbäke liegt im NSG WE 319 Mittlere Hunte, ist Teil des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ und Fauna-Flora-Habitat-(FFH-Gebiet). Hat die Hunte-Wasseracht die UNB vorab von dem Vorhaben unterrichtet und hat die UNB einer Entfernung des Biberbaus zugestimmt?
- Die Biberburg befand sich direkt an der Wasserlinie der Hunte, ungefähr 10 Meter vom Deichfuß entfernt. Durch die große Entfernung zum Schutzdeich bestand zu keiner Zeit Gefahr, dass der Deich durch Biber angegraben und beschädigt werden könnte. Gemäß Naturschutzverordnung für die Mittlere Hunte ist es untersagt, den Lebensraum und Biberburgen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Es bestand bei den kürzlichen Überschwemmungen der Hunte keine Gefahr für die Deichsicherheit, die vom Biberbau ausging. Warum hat die UNB keine Einwände gegen die Entfernung des Biberbaus erhoben?
- Zu den charakteristischen im Naturschutzgebiet Mittlere Hunte vorkommenden Arten gehören insbesondere Fischotter und Biber. Es wird in der Naturschutzverordnung kein Unterschied zwischen eingedeichten und nicht eingedeichten Abschnitten der Hunte für die bereits begonnene und erfolgreiche Wiederbesiedlung durch Biber und Fischotter gemacht. Beabsichtigt die UNB bei den Freistellungen der Verordnung die Auslegung zu ändern?
- Kann die UNB der Auffassung zustimmen, dass wenn mit der notwendigen Entnahme von Gehölzen am Wasserlauf der Hunte dem Biber das Baumaterial/die Nahrungsquelle genommen wird, er sich dann von selbst zurückzieht und umsiedelt und eine bewusste Entfernung des Biberbaus hätte vermieden werden können? Wurde hier nicht überstürzt und voreilig gehandelt?
- In Niedersachsen gibt es keine Richtlinie für ein Bibermanagement. Plant der Landkreis Oldenburg die Einführung eines eigenen Bibermanagements oder die Beauftragung/Bestellung eines Biberberaters, um den Bestand des Bibers zu erhalten und zu fördern und um schadensbedingte Konflikte möglichst zu verhindern bzw. zu minimieren?