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05.12.21 –
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen überreicht untenstehende Fragen über Tierschutzkontrollen ohne „Cross Compliance“ Prüfungen von landwirtschaftlichen Nutztieren und Tiertransporten mit der Bitte um schriftliche Beantwortung. Immer wieder berichten die Medien über Missstände und Verstöße gegen Tierschutzregelungen in nutztierhaltenden Betrieben und bei Nutztiertransporten. Zudem gibt es Aussagen, wonach in viehintensiven Landkreisen, so auch im Landkreis Oldenburg, nur in langen Intervallen kontrolliert wird. Gemäß § 1 der Niedersächsischen Tierschutzzuständigkeitsverordnung ist für die Überwachung von Nutztierhaltungen und -Transporten die Kreisordnungsbehörde zuständig. Maßgeblich für die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz ist die Verordnung (EU) 2017/625. Laut dieser Verordnung sind regelmäßig und in der Regel ohne Vorankündigung amtliche Kontrollen durchzuführen. Dies vorausgeschickt hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fragen/Punkte mit der Bitte um Beantwortung zusammengestellt. Der Tierschutzteil für Nutztiere nimmt in den beiden vorliegenden Jahresberichten 2019 und 2020 des Veterinäramtes einen relativ kleinen Teil ein. Aus den Jahresberichten können die Antworten zu den gestellten Fragen nicht abgeleitet werden. Auf Tierschutzkontrollen in der Pferdehaltung wird in den Jahresberichten dagegen ausführlicher eingegangen.
Daher folgende Fragen:
• Seit 2018 haben die Tierschutzkontrollen in Geflügel-, Rinder-, Schweine- und Schafhaltungen gemäß den Jahresberichten stark abgenommen. Besonders stark war der Rückgang der Kontrollen in Geflügelhaltungen. Die Abnahme war im Jahr 2020 teilweise coronabedingt. Welche anderen Gründe haben zu einem Rückgang der Kontrollen geführt?
• Wie häufig fanden jährlich seit 2018 angekündigte und unangekündigte amtliche Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben, unterschieden nach Nutztierarten, statt? Welche Gründe lagen vor, um die Tierschutzkontrollen angekündigt stattfinden zu lassen?
• Finden andere als anlassbezogene (Anzeigen, Hinweise etc.) Kontrollen statt? Wenn ja, sind dies risikobasierte Kontrollen und unterliegen die Kontrollpläne einer regelmäßigen Überprüfung?
• Welche nutztierhaltenden Betriebe sind am meisten oder am wenigsten auffällig? Welche tierschutzrelevanten Missstände lagen vor?
• Wie hoch war die Beanstandungsquote jährlich seit 2018 in nutztierhaltenden Betrieben? Wie wurde bei Verstößen verfahren? Wieviel Strafanzeigen und Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, Verfügungen ausgesprochen und Verfahren eingestellt?
• Werden Zucht- und Mastviehexporte im Landkreis Oldenburg abgefertigt?
• Wurden Missstände/Verstöße bei Viehtransporten in EU- und Drittländer beim Durchqueren des Landkreises seit 2018 festgestellt, wie Nichteinhalten der Ruhezeiten der Tiere, keine ausreichende Tränke, Temperaturüberschreitung etc.?
• Wieviel überregionale Viehtransporte wurden überprüft und wie ist die Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Bundesamt für Güterverkehr?
• Wurden Auffälligkeiten beim Lebendtransport von Schlachtvieh zu den Schlachthöfen und auf den Schlachthöfen selbst festgestellt und geahndet? • Wie bewertet das Veterinäramt die Wirksamkeit der gemäß VO (EG) Nr. 1099/2009 durchzuführenden Eigenkontrollen in den Schlachtbetrieben des Landkreises, um Tierschutzverstöße zu verhindern?
• Besteht nach Auffassung des Veterinäramtes ein Verbesserungsbedarf im gegenwärtigen Tierschutzkontrollsystem im Landkreis Oldenburg, und wenn ja, welche?
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