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08.02.23 –
Die aktuellen Pläne zum Ausbau Windenergie veranlasst die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Landkreises Oldenburg zu folgender Anfrage:
Die aktuell geplante Gesetzgebung des Landes Niedersachsens sieht vor, eine Fläche von 2,2 %, entsprechend 2340 ha der Fläche im Landkreis Oldenburg für Windenergie auszuweisen. Nach Auffassung der Kreisgrünen dürfen die Ausbauziele den Naturschutz und die Flächenziel nicht ausstechen. Vor diesem Hintergrund möchten wir folgende Fragen an die Verwaltung stellen:
- Welche Gesamtfläche ist aktuell für die Nutzung von Wind Energie im Landkreis Oldenburg ausgewiesen?
- Sofern weitere Flächen ausgewiesen werden müssen, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Auswahl gemeindeübergreifend durchzuführen?
- Sieht die neue Gesetzgebung des Landes eine Ermächtigung für Landkreise vor, die Ausweisung von Windparks an sich zu ziehen? Wenn ja, wie soll diese im Landkreis koordiniert werden?
- Wenn dies als sinnvoll erachtet wird, wie möchte die Verwaltung dies rechtssicher umsetzen?
- Werden durch die aktuellen Planungen zur Ausweisung eines Windparks im Landschaftsschutzgebiet Nordenholzer und Hohenbökener Moor in den Gemein-den Hude und Ganderkesee Fakten geschaffen, die nach Inkrafttreten des Ge-setzes sich nicht mehr zurückholen lassen?
- Widerspricht nicht die Ausweisung eines Windparks im Nordenholzer und Hohenbökener Moor dem geltenden Niedersächsischen Wiesenvogelschutzkonzept?
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