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07.02.18 –
Die Kreistagsfraktion beantragt einen Beschluss zum Fairtrade Landkreis
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat sich der Kreistag intensiv mit den sozialen Aspekten des regionalen und des Welthandels auseinandergesetzt. „In den Vergaberichtlinien wurde seinerzeit auch auf Antrag der Grünen Fraktion für die Beschaffung der faire Handel in die Richtlinie mit aufgenommen“, so Eduard Hüsers in der Pressemitteilung. „Jetzt ist es an der Zeit, den nächsten Schritt zu gehen.“
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beim Landkreis den Antrag ge- stellt, als „Fairtrade- Landkreis“ zertifiziert zu werden (siehe Anhang). Mit diesem Titel bekennt sich der Landkreis Oldenburg auch öffentlich zu fairen Preisen im Handel mit Produkten aus Entwicklungsländern, zur gerechten Entlohnung und zu menschenwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten. „Ein logischer nächster Schritt“, so Reinhold Schütte, „um die beschlossenen Werte noch intensiver in das Bewusstsein aller beim täglichen Handeln / Einkaufen zu rücken.“
Einer der zu erfüllenden 5 Kriterien ist der Beschluss des Kreistages, den Titel als Fairtrade-Landkreis zu erwerben.
Es gibt ein breites öffentliches Interesse am Fairen Handel. Aber, gesagt ist noch nicht getan! Ein Drittel der Deutschen sympathisiert mit der Fairtrade-Idee. Letzt- endlich geht es darum, den Fairen Handel und seine guten Wirkungen in Politik, Vereinen, Schulen, Wirtschaft und Kirchen im Rahmen der internationalen Kampagne von „Fairtrade-Towns“ Kampagnen und Veranstaltungen auf lokaler Ebene zu fördern und Verbrauchern das Thema näher zu bringen.
Deswegen beantragt die Grüne Landkreisfraktion, dass der Landkreis Oldenburg, wie es bereits die niedersächsischen Landkreise Göttingen und Hameln-Pyrmont erfolgreich getan haben, das Fairtrade Siegel zu erwerben und beispielgebend zum fairen Handel beizutragen. Im Landkreis Oldenburg sind die Gemeinden Wardenburg und Hatten, und demnächst auch die Gemeinde Ganderkesee, bereits Fairtrade Gemeinden.
Für die Fraktion Eduard Hüsers
Richtlinie des Landkreises Oldenburg für die Vergabe von Lieferungen und Leis- tungen einschließlich Bauleistungen (Vergaberichtlinie)
(Beschluss des Kreistages vom 21.07.15)
Absatz:
5.3 Berücksichtigung sozialer, umweltrelevanter und innovativer Aspekte im Vergabeverfahren
Vergabeverfahren sind ab einem bestimmten Auftragswert grundsätzlich unter Berücksichtigung von sozialen, umweltrelevanten und innovativen Kriterien (z. B. umweltfreundliche Produkte, ökologische/biologische Erzeugnisse nach EU-VO, co2-
neutrale Herstellung, nicht durch Kinderhand gefertigte Produkte, fairer Handel, ILO-Mindestanforderungen)
durchzuführen. Die Höhe des maßgeblichen Auftragswertes
nach Satz 1 richtet sich nach den Regelungen des NTVergG.
Die zu beschaffenden Produkte und/oder Dienstleistungen müssen geeignet sein, die geforderten Qualitätsmerkmale erfüllen zu können. Bei der Berücksichtigung von sozialen, umweltrelevanten und innovativen Kriterien sind die Bestimmungen des NTVergG zu beachten.
Die geforderten Eigenschaften sind in Leistungsverzeichnissen möglichst genau und umfassend zu beschreiben.
Von den Bietern oder Bewerbern sind geeignete Nachweise in Form von z. B. anerkannten Gütesiegeln (Umweltzeichen o. ä.), Eigenerklärungen oder in anderer Weise zu erbringen.
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