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Grüne fordern wertgebende Altbäume in B-Plan festzusetzen

Im Bebauungsplan Nr. 94 sind wertgebende Altbäume als zu erhalten festgesetzt.

30.05.18 –

Für den Erhalt der alten Bäume ist  es während der Baumaßnahmen wichtig, dass zu den Bäumen ein ausreichender Abstand eingeplant wird und dass sie gemäß DIN 18920 geschützt werden. Auch eine unnötige Aufastung sollte unterbleiben.

Die Grünen beantragen diese Maßnahmen durch einen Baumsachverständigen begleiten zu lassen

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OV Hude

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