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03.05.21 –
Kreisgrüne fordern Landkreis und Kommunen zum Handeln auf
Klimaschutz! Freiheitsrechte jüngerer Generationen schützen!
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz zwingt nicht nur die Bundesregierung den Klimaschutz NICHT als Lippenbekenntnis zu begreifen, sondern als Handlungsfeld mit Priorität. „Gefordert sind jetzt auch der Landkreis Oldenburg, die Gemeinden und die Stadt Wildeshausen“, so Vorstandssprecher Detlef Bollmann in der Pressemitteilung. Es zeigt auf, wie wichtig der Klimaschutz ist, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen.
Auch das bisher „zahnlose“ integrierte Klimaschutzkonzept des Landkreises Oldenburg muss nun zügig unter Bürger*innen-Beteiligung überarbeitet werden. Nur klar definierte Ziele für die Verminderung des CO2 -Ausstoßes werden dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht. „Neben dem Landkreis sind aber auch die Kommunen in der Pflicht, konkrete Ziele unter Bürger*innen- Beteiligung zu erarbeiten“, so das neue Vorstandsmitglied Sarah Czychowski aus Hude.
Klimaschutz muss jetzt in jeder Kommune höchste Priorität haben und Bauleitplanungen, Mobilitätskonzepte, nachhaltiges Wirtschaften, Moorschutz und die Landwirtschaft müssen ganz oben auf die Agenda in den Räten der Kommunen stehen. Das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt deutlich auf, dass alle Kommunen aus ihrem Dornröschenschlaf in Bezug auf den Klimaschutz aufwachen müssen.
Die Bundesregierung wurde höchstrichterlich dazu verpflichtet, Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genau zu regeln. „Erfolgreich kann Klimaschutz nur sein, wenn alle Ebenen aktiv mitarbeiten“, so das neue Vorstandsmitglied Eduard Hüsers aus der Kreistagsfraktion. „Wir müssen in allen Kommunen uns endlich der Umsetzung der Klimaziele für den Klimaschutz stellen. Für uns, für unsere Kinder und für unsere Enkel“, so Detlef Bollmann abschließend.
Für den Kreisvorstand Bündnis 90/Die Grünen
Detlef Bollmann
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