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09.12.24 –
Die Gruppe BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und DIE LINKE beantragt die Kostenübernahme von 12.000 Euro für die Sicherung des Böschungsdammes des Mühlenteiches und die notwendige Regulierung des Biberdammes bei Gut Moorbeck
Im Gebiet des Gut Moorbeck hat der Biber eine großflächige Naturlandschaft gestaltet. Diese gilt es langfristig für mehr Natur- und Klimaschutz zu sichern. Für unsere Gruppe ist es eine Art Modellprojekt zur nachhaltigen Sicherung des Biberbestandes. Diese Wasser Landschaft sorgt für eine stärkere Grundwasser Versickerung und durch die Staufunktion bei Starkregen für einen langsameren Abfluss des Wassers des Hageler Baches Richtung Hunte. Diese Hochwasserschutzfunktion ist nicht zu unterschätzen.
Die Kostenübernahme sollte nicht mit der Begründung „Privatbesitz von Frau von Aschwege – Gut Moorbeck“ versagt werden. Hier besteht unseres Erachtens ein übergeordnetes und öffentliches Interesse, um den Schutzstatus des Bibers aber auch der vorhandenen Fischotter im Hageler Bach zu sichern.
Alternativ wäre Frau von Aschwege gezwungen, die vollständige Beseitigung der Biberdämme entlang des Hageler Bach einzufordern, um ihr Eigentum zu sichern. Das würde die Zerstörung eines sich selbst entwickelnden Biotops von weit über 10 Hektar bedeuten.
Es ist als Kreispolitiker schwer nachzuvollziehen, für geförderte Projekte zur Biotop Entwicklung und Erhaltung viel Geld auszugeben, aber mit dem Argument „Privatbesitz“ eine durch den Biber vorgenommene Biotopentwicklung nicht zu unterstützen und zu erhalten.
Die Kostenkalkulation erstellte die Hunte Wasseracht und liegt der UNB des LK-Ol vor.
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