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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Oldenburg Land

Antrag: Tempo 70 km auf Garreler Straße, Höhe Einfahrt Blockhaus Ahlhorn und Landschulheim Bissel

27.08.24 –

 

Antrag

Die Gruppe BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und DIE LINKE beantragt die Einrichtung eines Tempo 70 Bereiches auf dem Teilstück Garreler Straße Abbiegung links zum Blockhaus Ahlhorn. Für die Fahrtrichtung Ost nach West (Linksabbieger) ist ein Überholverbot mit dem Verkehrszeichen 276 einzurichten. Für die Ein- und Ausfahrt zum Landschulheim Bissel ist die Einrichtung einer Tempo 70 Zone zu prüfen.

Begründung

Die Garreler Straße in der Gemeinde Großenkneten ist, besonders ab der Autobahn Auf- und Abfahrt zur A29 bis in Richtung Beverbruch, zu einer risikoreichen Verkehrsader geworden. Es besteht ein hohes Verkehrsaufkommen durch den Berufsverkehr, Firmenfahrzeuge und Lastwagen, die in beiden Richtungen vor allem im Früh- und Feierabendverkehr die Strecke befahren und das zum Teil mit einer überhöhten Geschwindigkeit. Weiter kommt es auf der geraden und gut ausgebauten Strecke immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern. Zu diesem Verkehrsaufkommen kommen zusätzlich die großen landwirtschaftlichen Fahrzeuge mit gut 50 km/h Geschwindigkeit.
Zu den Gefahrenstellen zählen besonders die beiden Einfahrten zum Blockhaus Ahlhorn (Ringstraße) und die Einfahrt zum Schullandheim Bissel (Garreler Straße). Hier wird von den Nachfolgenden mit zu hoher Geschwindigkeit die Situation der Linksabbiegung zu spät wahrgenommen. Dabei  wird kurz vorher oft noch versucht, den langsamer werdenden Abbieger (eigene Erfahrung) noch zu überholen. Ein weiteres Risiko ist bei erhöhtem Tempo die Straßenwölbung im Bereich der Ringstraße, die den Verkehr nicht weitsichtig freigibt.
Ein weiterer Gefahrenpunkt ist die Überquerung zum Wechseln des Fahrradweges von Sage kommend kurz vor der Einfahrt zum Blockhaus Ahlhorn. Auch hier bitten wir um Prüfung und ggf. Anordnung von 70 km/h.

Hintergrund

Der Bundestag und der Bundesrat haben am 14.6.2024 die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet. Es wurde eine Einigung erzielt, wonach die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer stärker zu berücksichtigen ist. Die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes sieht vor, dass die Behörden vor Ort künftig mehr anordnen dürfen.
Als positives Beispiel sei hier die Anordnung von 70 km/h im Bereich der Amelhauser Straße / Badesee Westrittrum genannt.

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