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05.12.21 –
Antrag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, dem neuen Kreistag eine Evaluation des Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Oldenburg und seiner Gemeinden aus dem Jahr 2015 vorzulegen. Zu berücksichtigen sind die Ergebnisse der Energie- und CO2-Bilanz aus 2019/20. Auf Grundlage der Evaluierung wird der Ausschuss / eine Arbeitsgruppe (im Struktur- und Klimaschutzausschuss noch
festzulegen) ein aktualisiertes und erweitertes Konzept erarbeiten.
Begründung:
Klima- und Energiewende zu gestalten, gehört zu den zentralen Aufgaben von Politik und Verwaltung in den kommenden Jahren. Die Notwendigkeit hierzu ist offensichtlich und manifestiert sich in den Programmen der Europäischen Union, der Bundes- und Landesregierung. Die konkrete Zielsetzung in Deutschland Klimaneutralität in 2045 zu erreichen, wurde gesetzlich im Klimaschutzgesetz am 31. August 2021 festgeschrieben und vom Land Niedersachen mit dem Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) ergänzt. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 (bisher 2050). Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken (+10 % Punkte gegenüber der vorherigen Gesetzgebung). Aus dieser Zielsetzung resultiert die Verantwortung, aller öffentlichen Institutionen die Umsetzung der hierfür notwendigen Maßnahmen zu unterstützen.
Für den Landkreis Oldenburg bedeutet dies, sein eigenes Klimaschutzkonzept aus 2015 zu überarbeiten, da dies nicht mehr den vorgegebenen Zielsetzungen entspricht. Eine Reduktion der Emissionen um 30% bis 2030 und um 80% bis 2050, so wie bisher definiert, ist nicht ausreichend (Seite 164 des integrierten Klimaschutzkonzeptes von 2015). Das wird auch vom Klimaschutzbeirat unterstützt, der in seiner Sitzung am 5.10.2021 ebenfalls ein schnelleres und aktiveres Handeln sowie weitergehende Ziele eingefordert.
Mit dem vorliegenden Antrag soll die notwendige Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes vorbereitet werden. Der erste Schritt ist eine offene und transparente Analyse des bisherigen Konzeptes. Insbesondere sollten hierbei folgende Fragen beantwortet werden:
• Welche der im Konzept dargelegten Handlungsfelder und Maßnahmen wurden umgesetzt und welche nicht?
• Falls Handlungsfelder und Maßnahmen nicht umgesetzt wurden, sollen die Gründe hierfür erläutert werden.
• Hat die Kreisverwaltung im eigenen Wirkungsbereich die im Konzept beschriebenen Handlungsfelder und Maßnahmen umgesetzt? Wieviel Energie (Strom / Gas) wird verbraucht bzw. selber produziert? [Möglichst nach Liegenschaften unterteilt darstellen].
• Haben die einzelnen Gemeinden ihre Verantwortung für die ihnen zugeordneten Maßnahmen wahrgenommen und wie ist der Stand der Umsetzung?
• Wie viele Gebäude (öffentliche und private) wurden energetisch saniert? Werden sie durch die Verwaltung systematisch erfasst?
• Welche Hemmnisse sind bei der Umsetzung der Ziele aufgetreten?
Aufgrund der hohen Dringlichkeit sollte die Kreisverwaltung kurzfristig beauftragt werden, eine Evaluation des Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Oldenburg und seiner Gemeinden aus dem Jahr 2015 vorzulegen.
Hier der Antrag:
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